Zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt: Förderprogramm Start2Act

Das Förderprogramm „Start2Act“ ermöglicht Trägern und Vereinen der Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Anträge können je nach Projektform bis zum 15. Mai eingereicht werden.

Das Förderprogramm finanziert drei verschiedene Projektformen:

In Impuls- und Expertiseprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände umgesetzt werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden. Anträge für Impulsprojekte (bis zu 2.000€) können bis zu 6 Wochen vor geplantem Projektstart eingereicht werden. Die Antragsfrist für Expertiseprojekte (bis zu 8.000€) endet am 15. April 2024.
In Entwicklungsprojekten (bis zu 20.000€) werden Schutzkonzepte mit Beteiligung aller Akteur:innen entwickelt, die dafür sorgen, dass die Vereine und Träger Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Hierbei können Anträge bis zum 15. Mai 2024 eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind. Für die sicheren Orte müssen erwachsene Menschen sorgen, deshalb können auch Projekte mit Hauptamtlichen, Ehrenamtlichen, Honorarkräften und/oder Eltern durchgeführt werden. Hierbei ist im Antrag schlüssig darzustellen, welche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu erwarten sind.

Junge Menschen bis 18 Jahren sind die Hauptzielgruppen der Projekte. Sie müssen von den durchgeführten Projekten mittelbar oder unmittelbar profitieren. Das Ziel der Projekte muss sein, dass die Träger und Vereine der Kulturellen Bildung sichere Orte sind. Junge Menschen von 18 bis 27 Jahren können ebenfalls an den Projekten teilnehmen oder von diesem profitieren, jedoch nur, wenn auch maßgeblich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen und/oder davon profitieren.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie in der Ausschreibung.

Kontakt
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
E-Mail: info@bkj.de
Web: www.bkj.de

Quelle: www.bkj.de/start2act (21.02.2024)