Berliner Jugendjury
Die 2. Berliner Jugendjury dieses Jahres findet voraussichtlich im Juni 2026 statt. Ab Mitte April nehmen wir wieder Anträge entgegen.
Antragsberechtigt sind Jugendgruppen (mind. 3 Personen) zwischen 12 und 21 Jahren, die ihr Projekt eigenständig durchführen. Dabei werden sie von einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation, die die Rechtsträgerschaft übernimmt, unterstützt.
Das Projekt muss innerhalb des Jahres und spätestens bis zum 20.12.2026 abgeschlossen werden. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Projekte, die nicht durch 2 Personen bei der Vergabesitzung vertreten werden, erhalten keine Förderung.
Aktionsfonds der bezirklichen Jugendjurys
Zu einer Förderung von “Kleinprojekten” von Kindern und Jugendlichen (max. 1.000 €) über die Bezirklichen Jugendjurys erkundigt euch bitte direkt beim Träger in eurem Bezirk. Dort erfahrt ihr die individuellen Förderfristen in den Bezirken.