Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung schreibt Fördersäule 2 für strukturbildende Projekte aus

Bewerben können sich umfangreiche strukturbildende und stadtweit aufgestellte künstlerische Projekte für und mit jungen Teilnehmenden. Gefördert werden Projekte ab 23.001 Euro mit einer Projektlaufzeit von maximal 12 Monaten. Die Projekte können frühestens im Mai und spätestens im Dezember 2023 beginnen. Antragsschluss: 15.02.24.

Mehrere junge Menschen sitzen hintereinander und hören gebannt zu.
Foto: Tobit Nazar Nieto Hernandez / Pexels

Im Projekt verhandeln junge Teilnehmende bis 27 Jahren ihre eigenen Themen und Lebenswelten mit künstlerischen Techniken und Methoden. Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestimmen das Projekt künstlerisch und inhaltlich mit – ob auf der Bühne, am Mikro, auf Papier oder beim Videodreh. Projekte aller künstlerischen Sparten können sich bewerben. Die Bedarfe der jungen Menschen stehen im Fokus des Projekts. Es besteht die Möglichkeit einer Folgeförderung für bis zu drei Jahre. Hierfür muss jedes Jahr erneut ein Antrag gestellt werden.

Gefördert werden Kooperationen zwischen Kunst- oder Kulturpartnern (Künstler:innen, freie Gruppen, Kulturinstitutionen) und Partnern aus dem Bereich Bildung (Schulen, Kitas, Universitäten etc.) oder Jugend (Jugendclubs, Vereine, Jugendkulturzentren etc.).  Mindestens ein Kunst- und Kulturpartner kooperiert mit Bildungs- und Jugendpartnern in mindestens sechs Berliner Bezirken.

Alle weiteren Informationen sowie die Möglichkeit der Antragsstellung bis zum 15. Februar 2024 finden sich in der Ausschreibung.

Kontakt
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Tel: (030) 30 30 444 – 49
E-Mail: projektfonds@kulturelle-bildung.berlin

Quelle: www.kulturformen.berlin (08.01.2023)