Dürfen wir vorstellen? Das Berliner Jugendbudget ist da!

Im September hat die Steuerungsgruppe des Jugend-Demokratiefonds die neuen Förderrichtlinie für das Landesprogramm "STARK gemacht! Jugend nimmt Einfluss - Jugend-Demokratiefonds Berlin" beschlossen. Der Kern der Neukonzeption ist das "Berliner Jugendbudget", das zukünftig die Programmbereiche 1A und 1B ersetzt. Damit haben jugendliche Stimmen künftig mehr Entscheidungsmacht im Jugend-Demokratiefonds.

Am 23. September 2024 hat die Steuerungsgruppe die neuen Förderrichtlinien für das Landesprogramm “STARK gemacht! Jugend nimmt Einfluss – Jugend-Demokratiefonds Berlin” beschlossen. Der Kern der Neukonzeption ist das “Berliner Jugendbudget”, das zukünftig den Programmbereich 1A ersetzen wird. Die Veränderungen basieren auf der 2022 durchgeführten Evaluation, Entwicklung und Neukonzeption des Programms, dem Beschluss des Abgeordnetenhauses auf Antrag der Regierungsfraktionen sowie dem Senatsbeschluss vom 30.04.2024 zur Weiterentwicklung des Jugend-Demokratiefonds.

Durch die angepassten Förderrichtlinien wird der Jugend-Demokratiefonds neu strukturiert:

Fördersäulen

Der Jugend-Demokratiefonds fördert Jugendbeteiligungsprojekte in vier verschiedenen Programmsäulen:

  • Die Jugendjurys der Bezirke ermöglichen erste Engagementerfahrungen mit direkter und lokaler Wirksamkeit. Diese funktionieren im Wesentlichen wie bisher in Zusammenarbeit mit von den Bezirksämtern benannten Trägern.
  • Die Berliner Jugendjury wird ein verwaltungstechnisch eigenständiger Förderbestandteil und wird ebenfalls weitgehend unverändert Projekte selbstverwalteter Jugendinitiativen mit bis zu 3.000,- € fördern. Die Entscheidungen werden von allen anwesenden jungen Menschen unter 21 Jahren bei einer gemeinsamen Vergabesitzung getroffen.
  • Über das neu eingeführte Berliner Jugendbudget werden Projekte mit bis zu 20.000 € gefördert, die eine lokale oder über-bezirkliche Bedeutung für die Demokratiestärkung und -bildung junger Menschen haben und über den alltäglichen Beteiligungskontext hinaus gehen. Damit ersetzt dieser Förderbereich die bisherige Fördersäule 1A. Eine Veränderung ergibt sich v.a. aus der neuen Findung der Förderentscheidungen und der Förderschwerpunkte (s.u.). Die Projekte sollen von jungen Menschen mitgestaltet und -konzipiert sein und über Innovationspotential verfügen. Die Steuerungsgruppe entscheidet künftig darüber, ob aus den Mitteln des Jugendbudgets die Förderung eines landesweiten optionalen Sonderprojektes mit bis zu 100.000,- € pro Jahr ausgeschrieben wird.

Förderschwerpunkte

Im Zusammenhang mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Angebotsplanung der Berliner Jugendhilfe (nach AG KJHG §43 Abs. 5) findet im 4-Jahres-Turnus eine berlinweite Befragung von jungen Menschen statt. Anhand der Ergebnisse der Befragung werden die Gremien des Jugend-Demokratiefonds künftig die Handlungsfelder des Landesprogramms anpassen, in denen geförderte Projekte agieren sollen.

Dabei wird die Regiestelle von STARK gemacht! eng mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie dem im Entstehen befindlichen Landeskompetenzzentrum für Beteiligung und Demokratiebildung zusammenarbeiten. Für das Jahr 2025 haben sich die Gremien auf eine Fortführung der existierenden Förderschwerpunkte verständigt. Im Jahr 2025 werden für das Jahr 2026 neue Handlungsfelder unter Mitwirkung von jungen Menschen erarbeitet, bevor die nächsten Befragungsergebnisse junger Menschen voraussichtlich für 2027 vorliegen.

Entscheidungsfindung

Das zweistufige Entscheidungsverfahren aus Fachjury und Steuerungsgruppe im Programmbereich 1A des Jugend-Demokratiefonds wird abgelöst. Zukünftig werden die Förderentscheidungen des Berliner Jugendbudgets von einer Jury entschieden, die sich aus drei Fachpersonen der Politik und Jugendarbeit sowie vier jungen Menschen unter 27 Jahren aus der Jugendbeteiligungslandschaft zusammensetzt. Damit wird den Beschlüssen von Abgeordnetenhaus und Senat Rechnung getragen, dass junge Menschen direkt aktiv an den Förderentscheidungen mitwirken. Die Förderentscheidungen profitieren damit auch aus einer wertvollen Peer-Perspektive, welche die jungen Menschen in die Jury des Berliner Jugendbudgets einbringen. Eine Bestätigung durch die Steuerungsgruppe entfällt. Die Steuerungsgruppe widmet sich vor allem der konzeptionellen Weiterentwicklung des Jugend-Demokratiefonds.

Laufende Projekte handeln weiterhin nach den Förderrichtlinien aus dem Jahr 2023. Die neuen Förderrichtlinien treten am 25. November 2024 in Kraft, sodass sie alle neuen Förderausschreibungen ab 2025 betreffen.

Kontakt

Projektbüro Jugend-Demokratiefonds Berlin
Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
Frank Brauer (er/ihn)
E-Mail: go@stark-gemacht.de
Tel.: (030) 28 47 019 - 20
Web: www.stark-gemacht.de | www.jfsb.de