Die Aktion Mensch fördert zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung langfristig zu verbessern. Das Wichtigste in Kürze:
- Maximaler Zuschuss: 350.000 €
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten
- Laufzeit: bis zu 5 Jahre
Die Anschubfinanzierung soll den Aufbau neuer ambulanter Angebote zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen fördern. Dis sollten auf Dauer angelegte Vorhaben, die sich nach Auslaufen der Förderung selber weitertragen, sein. Das Wichtigste in Kürze:
- Maximaler Zuschuss: 300.000 €
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten
- Laufzeit: 5 Jahre
Anschubfinanzierung – Ausbau vorhandener ambulanter Angebote zur Stärkung von Kinder und Jugendlichen – Auf Dauer angelegte Vorhaben, die sich nach Auslaufen der Förderung selber weitertragen. Das Wichtigste in Kürze:
- Maximaler Zuschuss: 150.000 €
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten
- Laufzeit: 3 Jahre
Weitere Informationen und die Möglichkeit der Antragsstellung finden sich hier.
Kontakt
Aktion Mensch e.V.
Tel.: 0228-2092-0
E-Mail: info@aktion-mensch.de
Web: www.aktion-mensch.de
Quelle: www.aktion-mensch.de (19.05.2022)