Förderprogramm “Bildungsagenda NS-Unrecht”

Die Stiftung EVZ unterstützt Projekte der non-formalen historisch-politischen Bildung zur Geschichte des Nationalsozialismus, die sich an junge Menschen richten. Projektskizzen können bis zum 30. November eingereicht werden.

Die “Bildungsagenda NS-Unrecht” macht die Schicksale der im Nationalsozialismus verfolgten Menschen und Gruppen sichtbar – mit einem besonderen Fokus auf jene, die bisher nicht hinreichend in unserer erinnerungskulturellen Praxis verankert sind. Damit stärkt das Programm in erster Linie die historischen Wissensbestände insbesondere jüngerer Generationen über den Nationalsozialismus, ermöglicht dadurch gleichzeitig aber auch Gegenwartsorientierung. Mit multiperspektivischen, digitalen und kreativen Ansätzen will die Bildungsagenda Kenntnisse und neue Zugänge zum nationalsozialistischen Unrecht vermitteln.

Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) fördert im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Projekte, die sich vorrangig an junge Menschen bis 35 Jahre richten. Angesprochen werden sollen junge Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei sollen unterschiedliche Bildungsbiografien sowie eine vielfältige soziale und kulturelle Herkunft berücksichtigt werden. Die Antragssumme muss mindestens 150.000 Euro betragen, die Obergrenze für die Zuwendung ist 500.000 Euro. Die Einbringung von Eigenmitteln in Höhe von zehn Prozent der beantragten Zuwendung ist Förderbedingung. Gegenstand der Förderung sind Projekte der non-formalen historisch-politischen Bildung zur Geschichte des Nationalsozialismus, die:

  • einen spezifischen thematischen Schwerpunkt zur Geschichte des NS-Unrechts in Deutschland bearbeiten; sie können dabei zugleich den europäischen Kontext des NS-Unrechts mitberücksichtigen,
  • zukunftsweisende Methoden zur non-formalen didaktischen Vermittlung der NS-Vergangenheit entwickeln und diese unmittelbar und partizipativ in der Arbeit mit der unten näher bezeichneten Zielgruppe anwenden, um Wissen und Kompetenzen nachhaltig zu vermitteln, sowie
  • wenn möglich, Kooperationen und Netzwerke zwischen Akteur:innen der historisch-politischen Bildungsarbeit ausbauen oder stärken.

Gefördert werden insbesondere Projekte, die eines oder mehrere der folgenden Formate oder Aspekte berücksichtigen:

  • Innovative Formate
  • Hybrides Projektdesign
  • Einbeziehung von Zeitzeug:innen, ihren Testimonials (Zeugnissen) oder auch ihrne Nachfahren in die Projektumsetzung
  • Thematisierung von bislang weniger sichtbaren Opfer- und Verfolgtengruppen des NS-Unrechts

Antragsteller:innen können private gemeinnützige sowie öffentliche Organisationen und Institutionen sein. Der antragstellende Projektträger hat seinen Standort bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Er führt das Projekt in Deutschland durch. Kooperationspartner des Projektträgers dürfen ihren Sitz auch im europäischen Ausland Deutschlands haben, sofern dies für die Inhalte des Projekts notwendig ist.

Anträge für eine Förderung können bis zum 30. November eingereicht werden. Der frühestmögliche Projektbeginn ist am 01. Juli 2026; Projekte können bis zu 24 Monate laufen. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit über den 30. Juni 2029 hinaus ist zwingend ausgeschlossen. Die Förderentscheidungen trifft die Stiftung EVZ auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zum Programm und seinen Förderschwerpunkten erhalten Sie in der Ausschreibung.

Potenzielle Projekträger:innen können sich für einen Online-Beratungstermin der Stiftung EVZ anmelden, um mehr über den Ablauf der Antragsstellung sowie die Bedingungen zur Förderung zu erfahren. Der nächste Termin ist am 13. November 2025 von 15-16 Uhr. Weitere Informationen zu der Beratung sowie der Link zur Anmeldung befinden sich auf der Webseite der Stiftung EVZ.