Mit dem Themenfonds „Spielraum“ unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte, die bestehende Spielräume sanieren, ergänzen oder inklusiv weiterentwickeln. Gefördert werden Vorhaben auf Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen, in Sport- und Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs sowie auf Kita- und Schulgeländen. Reine Anschaffungen sind nicht förderfähig.
Voraussetzung ist die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung und Gestaltung. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine, operative Stiftungen sowie gemeinnützige Gesellschaften. Auch organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente können in Kooperation mit einem gemeinnützigen Träger eine Förderung erhalten. Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband berücksichtigt.
Die Förderung beträgt bis zu 8.000 Euro, abhängig vom Projektvorhaben und Finanzierungsplan. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Stichtage sind jeweils der 31. März und der 30. September eines Jahres. Die Förderentscheidungen erfolgen bis zum 15. Mai beziehungsweise 15. November. Der Projektstart sollte frühestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung vorgesehen werden.
Weitere Informationen zu Förderrichtlinien und Antragstellung sind über die Förderdatenbank des Deutschen Kinderhilfswerkes abrufbar.