Vereine, Einrichtungen und Organisationen der Kulturellen Bildung, die Interesse an Begegnungsvorhaben mit polnischen Partnerorganisationen im Jahr 2026 haben, können ab sofort wieder Anträge auf Förderung stellen. Gefördert mit einer Teilfinanzierung werden Jugendaustauschprojekte zwischen Deutschland und Polen, digitale Formate, gemischte Formate mit digitalen und analogen Anteilen, Kleinprojekte, Hospitationen, kürzere Mobilitätsprogramme, Vorbereitungstreffen, Beratungstage zur Internationalisierung, die Begegnungsplanung mit jungen Menschen und vieles mehr.
Die Teilnehmer:innen an der Jugendbegegnung können zwischen 12 und 26 Jahren alt sein. In begründeten Fällen können auch jüngere Personen an der Begegnung teilnehmen. Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem Projektpartner aus Polen Begegnungen planen und umsetzen.
Als Partner des DPJW stellt die BKJ Fördermittel zur Verfügung und hilft dabei, Partnerorganisationen zu finden, Begegnungen von Jugendlichen oder Fachkräften aus Deutschland und Polen vorzubereiten und sich mit anderen Akteur:innen zu vernetzen. Zusätzliche Unterstützung für die Organisator:innen leistet die BKJ bei der Konzeption, Planung, Antragstellung und Umsetzung. Für die Suche nach einer Partnerorganisation in Polen stellt die BKJ ein Formular zur Partnersuche zur Verfügung.
Die Anträge müssen bis 01. März 2026 über das Online-Portal des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (OASE) eingereicht werden. Weitere Informationen zum Programm sowie zu den Förderbedingungen befinden sich auf der Webseite der BKJ.