Mit der Starthilfeförderung will die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium der Stiftung Mitarbeit mehrmals im Jahr.
Bürgerschaftlich engagierte Gruppen benötigen in ihrer Anfangsphase oft einen finanziellen Impuls, um ihre Arbeit aufnehmen zu können. Die Stiftung Mitarbeit gibt mit der Starthilfeförderung in vielen Fällen eine wichtige Unterstützung aktiv zu werden und sich einzumischen.
Die Antragsfristen für die Starthilfeanträge 2023 sind der 27. Februar, 19. Juni und 23. Oktober. Weitere Informationen sowie eine Möglichkeit zur Antragstellung finden sich hier.
Kontakt
Stiftung Mitarbeit
Ansprechperson: Corinna Asendorf
Tel. (02 28) 6 04 24-27
E-Mail: starthilfe@mitarbeit.de
Quelle: www.jissa.de (10.11.2022)