Der Jugend-Demokratiefonds Berlin fördert im Programmbereich 1 zeitlich befristete Projekte zu den Themen:
Antragsberechtigt sind:
Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.
Entschieden wird in einem zweistufigen Verfahren. Eine Förderjury begutachtet alle Anträge und empfiehlt Projekte zur Förderung zu denen dann die Steuerungsgruppe des Jugend-Demokratiefonds Berlin die Förderentscheidungen trifft.
Die 1. Förderrunde für 2021 ist eröffnet. Bis zum 17.01.2021 können neue Projektvorschläge eingereicht werden.
Am 22.02.2021 entscheidet die Steuerungsgruppe über alle fristgerecht und vollständig eingereichten Förderanträge. Die Projekte sollten daher so geplant werden, dass sie ab März 2021 beginnen.
Für die Antragstellung steht ein Online-Formular zur Verfügung.
Informationen zu den Grundlagen der Förderung durch den Jugend-Demokratiefonds findet ihr hier:
Weitere Dokumente wie die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" oder Ausführungsvorschriften für Honorare findet ihr im Download-Bereich unter "Rechtsgrundlagen"
Für Fragen zur Projektberatung und/oder Antragsstellung wende dich an das Projektbüro:
Kontakt:
Projektbüro Jugend-Demokratiefonds Berlin
c/o Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
Bernd Gabler | Tel.: 2847 019 -20
go@stark-gemacht.de