- Einzelpersonen (volljährig mit Wohnsitz in Deutschland), z.B. die projektverantwortliche Person, mit oder ohne Erfahrung können einen Antrag stellen. Die Projektarbeit muss jedoch in der Zusammenarbeit mit anderen stattfinden
- Junge Initiativen
- Vereine oder andere erfahrene Organisationen, die die jungen Menschen rechtlich vertreten und bei administrativen Anforderungen unterstützen und beraten.
- Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.
Wichtig: Der*die Antragsteller*in muss zwischen 18 und 25 Jahren alt sein (zum Zeitpunkt der Antragstellung). Die anderen Teammitglieder oder die Zielgruppe können aber auch jünger/älter sein.
Eine Bewerbung ist über das Antrags-Portal vom 2. Oktober bis 2. November möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Fonds Soziokultur.