Mit der Stiftung Deutsche Jugendmarke werden Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt, die innovative Ideen umsetzen, außerschulische Bildungsorte bauen oder wissenschaftliche Studien voranbringen. Gefördert werden unter anderem Modellprojekte, der Neu-, Um- oder Ausbau von Räumen wie Medienzimmern, Therapiezentren oder Jugendhäusern sowie Studien, Fortbildungen und Fachtagungen. Reine Anschaffungen sind nicht förderfähig.
Voraussetzung ist, dass das Vorhaben praxisnah umgesetzt wird und eigene Mittel, Eigenleistungen sowie Fördermittel Dritter einbezogen werden. Antragsberechtigt sind Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Vereine, Initiativen, operative Stiftungen sowie gemeinnützige Gesellschaften.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Bedarf und kann als Zuschuss für Projekte und Forschungsvorhaben oder als zinsloses Darlehen für Bauvorhaben gewährt werden. Anträge müssen postalisch und als Scan/PDF eingereicht werden. Für 2026 gelten die Stichtage 26. März und 24. September, die Förderentscheidungen erfolgen im Mai beziehungsweise November. Der Projektstart sollte frühestens nach der jeweiligen Entscheidung erfolgen.
Weitere Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Stiftung Deutsche Jugendmarke.