Förderung für deutsch-polnische Jugendbegegnungen über das DPJW

Nicht-schulische Organisationen in Berlin können in 2026 Fördermittel des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) für deutsch-polnische oder trilaterale Begegnungsprojekte beantragen. Anträge müssen mindestens drei Monate vor Programmbeginn eingereicht werden.

Berliner Träger, die 2026 ein deutsch-polnisches oder trilaterales Begegnungsprojekt planen, können Fördermittel des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) beantragen. Für viele Organisationen ist die Zentralstelle „DJBEJ – Kompetenzzentrum für internationale Jugendarbeit in Berlin“ zuständig. Der Zentralstellen-Finder des DPJW hilft bei der Klärung der Zuständigkeit.

Informationen zu Förderbedingungen, Richtlinien und Fördersätzen für 2026 stehen auf der DPJW-Website zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das OASE-Portal. Anträge müssen mindestens drei Monate vor Programmbeginn eingereicht werden, da sie sonst aus formalen Gründen abgelehnt werden.

Für Anträge, die bis einschließlich 23. März eingehen, bestehen gute Förderchancen. Spätere Einreichungen können im Rahmen verfügbarer Restmittel berücksichtigt werden. Ergänzend bietet das DPJW am 5. März 2026 ein digitales Beratungscafé zur Antragstellung an.

Kontakt
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
E-Mail: buero@dpjw.org
Tel.: (0331) 284 790
Web: www.dpjw.org

Quelle: DPJW-Infomail vom 23. Februar 2026 | www.dpjw.org/projektfoerderung/ (28.02.2026)

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