Berliner Jugendbudget

Berliner Jugendbudget kurz gesagt

Das Berliner Jugendbudget finanziert Projekte, die auf den Interessen und Anliegen junger Menschen beruhen, ihnen einen Raum zur Beteiligung bieten und somit über den alltäglichen Beteiligungskontext ein einem Verein oder Verband hinausgehen. In zwei Antragsrunden jährlich, können Projektgruppen bis zu 20.000 € für ihr Projekt beantragen. Die Projekte müssen dabei zeitlich befristet sein und innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Die Förderentscheidungen werden von einer Fachjury, bestehend aus drei erwachsenen und vier jungen Personen getroffen.

Antragstellung / Termine

Das Antragsformular ist geöffnet! Antragsberechtigte Personen können bis zum 15. Januar 2025 über das Online-Formular Ihren Antrag auf Förderung einsenden. Frühestmöglicher Projektbeginn ist am 01. März 2025.

Kriterien

Förderfähige Themen

Der Jugend-Demokratiefonds fördert im Programmbereich „Berliner Jugendbudget“ Projekte, die in folgenden Handlungsfeldern angeknüpft sind:

  • Erweiterung von Beteiligungskontexten (-horizonten),
  • Förderung von ehrenamtlichem Engagement,
  • Entwicklung neuer Beteiligungsformate (ePartizipation),
  • Förderung von Vielfalt und Toleranz und
  • Politisch-historische Bildung.

Antragsberechtigte Personen

  • selbst organisierte bzw. freie Initiativen von jungen Menschen,
  • Freie Träger der Jugendarbeit, meist eingetragene Vereine (e.V.),
  • Jugendverbände, Jugendgruppen sowie
  • Schulen in Kooperation mit freien Trägern der Jugendarbeit für unterrichtsunabhängige Projekte, wenn deutlich ist, dass Jugendliche selbst über Inhalt und Verlauf des Projektes entscheiden. Lehrer:innen und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen sind zur Unterstützung und Beratung eingeladen.
  • Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen

Informationen zu den Grundlagen der Förderung durch den Jugend-Demokratiefonds findet ihr in den Förderrichtlinien.

Weitere wichtige Dokumente wie die “Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung” oder Ausführungsvorschriften für Honorare findet ihr im Download-Bereich unter “Rechtsgrundlagen”.

Für Fragen zur Projektberatung und / oder Antragsstellung wende dich an das Projektbüro.

Ablauf

Kontakt

Ihr nehmt Kontakt zum Projektbüro auf und lasst euch zu euren Ideen beraten

Antragstellung

Ihr reicht fristgerecht einen Online-Antrag ein

Prüfung

Das Projektbüro prüft Formalien und klärt ggf. Rückfragen mit euch

Entscheidung

Fachjury diskutiert alle Anträge und beschließt Förderentscheidungen

Mitteilung

Ihr erfahrt zeitnah, ob euer Antrag bewilligt wurde

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Programmbereich 1A

Projekte, die über den ehemaligen Förderbereich 1A gefördert werden (Zuwendungsbescheid bis 2024),
finden über den folgenden Button die alte Seite.

FAQs

FAQ: Zur Antragstellung

Während laufender Ausschreibungen könnt ihr über unser Online-Formular eine Förderung für eure Projekte beantragen. Sollte das aus technischen Gründen nicht möglich sein, könnt ihr auch das analoge Formular ausfüllen. Dieses findet ihr in unserem Downloadbereich unter “Zur Antragstellung”. Wir bitten euch, bei Möglichkeit immer das Online-Formular auszufüllen.

Eingeladen zur Antragstellung sind grundsätzlich alle, die jungen Menschen ermöglichen wollen, ihre Stimmen zu erheben, ihre Umwelt zu gestalten und wirkungsvoll junge Menschen zu beteiligen.

Dabei müssen wir auf Formalien achten, z.B. die Gemeinnützigkeit von Einrichtungen.

Antragsberechtigt sind:

  • freie Initiativen von jungen Menschen, die (noch) keinen Verein o.ä. gegründet
  • gemeinnützige Vereine (häufig z.B. Träger von Jugendfreizeiteinrichtungen)
  • gemeinnützige GmbH
  • gemeinnützige UG
  • Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften („Körperschaften öffentlichen Rechts“)

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Schulen oder andere Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft
  • Wirtschaftsunternehmen ohne Gemeinnützigkeitsstatus, auch GbR

Insbesondere bei freien Gruppen ist es hilfreich mit uns schon im Prozess der Antragstellung in Kontakt zu treten. Sofern ihr als freie Initiative den Antrag selbst stellen wollt, ist es nötig, dass mindestens eine Person volljährig und damit geschäftsfähig ist. Ihr solltet euch außerdem genau damit auseinandersetzen, was es für euch bedeuten würde, im Falle einer Förderung die Verantwortung für mehrere Tausend Euro (Auswirkungen auf Bafög, Arbeitslosengeld o.ä.) zu übernehmen.

Oft ist es sinnvoll, dass nicht eine Privatperson, sondern doch eine Einrichtung, mit der ihr ohnehin im Rahmen eines Projektes zusammenarbeiten wollt, formell Antragssteller:in bei uns wird: da gibt es vom Förderverein der Schule über den Träger des Jugendclubs, in dem ihr euch trefft, bis hin zu Kooperationspartner:innen eures Projektes mit entsprechender bereits existierender Infrastruktur eine Reihe von Möglichkeiten, die wir gerne in einem Beratungsgespräch mit euch versuchen können zu beleuchten.

Nachdem die Jury des Berliner Jugendbudgets über die Anträge beraten und entschieden hat, erhaltet ihr zeitnah einen Ablehnungs- oder Zuwendungsbescheid. Außerdem veröffentlichen wir alle geförderten Projekte auf unserer Webseite.

FAQ: Während der Projektlaufzeit

Erstmal: Herzlichen Glückwunsch! Euer Projekt erhält eine Förderung. Im Zuwendungsbescheid stehen alle wichtigen Informationen, die eure Förderungen betreffen. Im Bescheid steht auch, welche Dokumente wir noch von euch benötigen. Bitte reicht diese fristgerecht ein.

Trotz des Zuwendungsbescheids erhaltet ihr zu Beginn der Projektlaufzeit nicht die komplette Fördersumme. Der Mittelabruf dient dazu, dass ihr eure Ausgaben gut plant und zeitlichen Vorlauf beachtet.

Über das Formular „Mittelanforderung“ könnt ihr bis zu drei Monate im Voraus eure Fördermittel anfordern. Darin gebt ihr an, wann ihr wofür wie viel Geld braucht.

Wir prüfen eure Angaben und melden uns bei Rückfragen. Wenn wir uns nicht bei euch melden, solltet ihr spätestens zwei Wochen später das Geld auf dem Konto haben. Solltet ihr binnen zwei Wochen nichts von uns hören und keinen Zahlungseingang auf der angegebenen Kontoverbindung haben, solltet ihr noch einmal bei go@stark-gemacht.de nachfragen.

Die Formulare, die wir von euch auf Seite 3 eures Zuwendungsbescheides abfordern, sind grundsätzlich bei uns im Original per Post an die Ostseestr. 109 in 10409 Berlin einzureichen. Alle anderen Dokumente reichen in der Regel als PDF per E-Mail.

Auch der Verwendungsnachweis ist in jedem Fall (!) als händisch unterschriebenes Original einzureichen.

Ihr habt euch dazu verpflichtet, auf allen Materialien der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Plakate, Social Media Posts, Einladungen und Programme zu einer Veranstaltung) das STARK gemacht!-Logo zu drucken, bzw. auf den Jugend-Demokratiefonds zu verweisen. Dies wird mit Abschluss eures Projekts überprüft. Verschiedene Logo-Varianten könnt ihr aus dem Downloadbereich herunterladen (s. Für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit).

Ja. Während der Förderung erhaltet ihr von uns offizielle Schriftstücke als händisch unterschriebene Original-Schriftstücke per Post (z.B. den Zuwendungsbescheid zu Beginn der Förderung oder den Prüfbescheid nach erfolgter Verwendungsnachweisprüfung). Diese solltet ihr unbedingt mind. 5 Jahre nach Beendigung eures geförderten Projektes aufbewahren.

Ihr seid nicht verpflichtet, uns über eure Fortschritte zu informieren. Dennoch freuen wir uns immer über Eiladungen zu euren Veranstaltungen. Solltet ihr Material haben, dass wir veröffentlichen oder teilen können, informiert gerne unsere Online-Redaktion per Mail an redaktion@stark-gemacht.de.

Beispiele sind:

  • Flyer für euer Workshopangebot
  • Termine/Save the Dates für eure Veranstaltung
  • Eine Kopie eures Plakats eurer Kampagne
  • Videos von eurem Tanzfestival

Wir teilen immer gerne eure Social Media Posts. Markiert dafür @stark_gemacht auf Instagram. Wir besuchen eure Projekte auch gerne, um eine Projektreprtage für unsere Homepage zu schreiben.

FAQ: Zur Projektabrechnung

Der Verwendungsnachweis dient dazu, dass das Projektbüro und auch ein:e Prüfer:in von Behörden noch Jahre später gut nachvollziehen kann, ob die Fördermittel sinnvoll ausgegeben wurden.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem inhaltlichen Teil (= sog. “Sachbericht”) und einem zahlenmäßigen Nachweis (= sog. “Abrechnung”). Damit ihr diese Angaben strukturiert machen könnt, nutzt ihr dazu unbedingt die von uns bereit gestellten Dateien im Downloadbereich unter “Zur Abrechnung des Projektes”. Die Dateien “Sachbericht & Abrechnung” sowie “Anlagen 1-3” müssen beide vollständig ausgedruckt und fristgerecht postalisch eingereicht werden – auch wenn ihr in eurem Zuwendungsbescheid auf Seite 3 den Hinweis “Abrechnung ohne Belegvorlage” findet.

Ja! Wer über das Berliner Jugendbudget gefördert wird, muss nach Abschluss des Projektes alle Fördermittel abrechnen. Es ist egal, ob ihr eine Belegvorlage machen müsst oder euer Projekt ohne eine Belegvorlage abrechnet: Ihr müsst alle Belege, die mit eurem Projekt zutun haben, mind. 5 Jahre aufbewahren. Für die Belegvorlage werden die Original-Belege benötigt.

Jedes Projekt reicht zur Abrechnung des Projekts eine Belegliste ein. Das gilt es zu beachten:

  • Auf der Belegliste werden alle Geldflüsse dokumentiert.
  • Alle Ausgaben werden nach den Finanzposten aus eurem Kosten- und Finanzierungsplan geordnet.
  • Listen, die länger als eine DinA4-Seite lang sind werden mit Zwischenüberschriften zur besseren Übersicht angelegt.
  • Jeder Posten erhält eine Nummer in eurer Liste.
  • Honorarverträgen gelten als ein Geldfluss. Dem Vertrag ordnet ihr bitte Rechnungen, Stundennachweise und Zahlungsnachweise (Kontoauszug oder Barquittung) zu. Diese Sammlung heftet ihr zusammen und nummeriert sie mit der laufenden Nummer, die ihr für die Zahlung in der Belegliste vorgesehen habt.

Auf S. 3 eures Zuwendungsbescheides steht, ob ihr euer Projekt mit oder ohne Belegvorlage durchführen müsst. Sofern ihr eine Belegvorlage machen müsst, fügt ihr eurer Belegliste die Original-Belege bei. Diese sortiert ihr, wie in der Belegliste angegeben.

Die Originalbelege erhaltet ihr nach der Prüfung zurück. Dennoch ist es sinnvoll, sich den Verwendungsnachweis zu kopieren. Dieser bleibt auch nach der Prüfung im Original bei uns.

Bitte kontaktiert uns, wenn ihr Originale auch bei anderen Geldgeber:innen vorlegen müsst – dann verständigen wir uns jeweils im Einzelfall, wie die Geldgeber:innen die Prüfung durchführen.