Antragsfristen der BKJ für internationale Austauschprogramme 2025

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) fördert auch im kommenden Jahr Programme des Jugendkultur- und Fachkräfteaustauschs. Förderfähig sind internationale Begegnungen mit dem Themenschwerpunkt "Kunst und Kultur".

Neben dem „klassischen“ grenzüberschreitenden Jugendaustausch können auch digitale Formate, gemischte Formate mit digitalen und analogen Anteilen, Kleinprojekte, Hospitationen, kürzere Mobilitätsprogramme, Vorbereitungstreffen, Beratungstage zur Internationalisierung, die Begegnungsplanung mit jungen Menschen und vieles mehr gefördert werden. Der Kreativität sind (fast) keine Grenzen gesetzt, um den internationalen Austausch mit Partnerorganisationen und zwischen jungen Menschen aufrechtzuerhalten und voranzutreiben. Die BKJ unterstützt die Organisator:innen gerne bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung.

Folgende Förderfristen gelten für das Programm “jugend.kultur.austausch”:

  • 15. Oktober 2024: deutsch-chinesische Begegnungen
  • 30. Oktober 2024: deutsch-französische Begegnungen
  • 15. Dezember 2024: jugend.kultur.austausch mit afrikanischen Ländern (Kurzkonzept bis zum 15. Oktober 2024)
  • 31. Januar 2025: jugend-kultur.austausch mit anderen Ländern

Vor einer Antragstellung sind die interessierten Organisationen dazu angehalten, Kontakt mit der Zentralstelle der BKJ aufzunehmen. Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Webseite der BKJ.

Kontakt
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
E-Mail: info@bkj.de
Tel.: (030) 484 860 30
Web: www.bkj.de

Quelle: www.bkj.de/jugend-kultur-austausch (04.09.2024)