Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Kulturschaffende können zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen. Die nächste Antragsfrist endet am 31. Juli.

Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Mindestantragssumme beträgt 50.000€.

Soll das Projekt noch in diesem Jahr starten, können bis zum 31. Juli Projektanträge über das Online-Formular eingereicht werden. Die Frist für eine Projektförderung ab nächstem Jahr ist der 25. Januar 2025. Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in der Ausschreibung.