Der Jugend-Demokratiefonds fördert in drei Förderbereichen Projekte, die die Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen zum Ziel haben.
Bei allen Förderungen handelt es sich um Zuwendungen, die auf Regelungen und Kriterien basieren. Grundlage für diese Kriterien sind die Landeshaushaltsordnung, die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Förderrichtlinie des Jugend-Demokratiefonds. Alle Dokumente können Sie im Downloadbereich einsehen.
Auf dieser Seite sind wichtige Informationen für Antragstellende und geförderte Projekte zusammengetragen.
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Die Zuwendung, d. h. alle bewilligten Fördermittel des Jugend-Demokratiefonds, sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
Sowohl bei der Vergabe von Aufträgen als auch bei (Neu-)Anschaffungen seid ihr verpflichtet, das wirtschaftlichste – nicht zwingend das billigste – Angebot zu wählen. Beachtet bei Anschaffungen den Zweck, den diese innerhalb des Projekts erfüllen sollen. Jede Entscheidung für teurere Angebote muss begründet werden und von Dritten nachvollziehbar sein. Gründe können z. B. Nachhaltigkeit, Barriereabbau, etc. sein.
Ordnungsgemäße Geschäftsführung
Zuwendungen können nur an Rechtsträger mit einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Buchhaltung vergeben werden. So können wir sicherstellen, dass die Fördermittel korrekt verwendet und abgerechnet werden. Die Tätigkeit der ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist zuwendungsfähig und kann bei der Antragstellung im Finanzplan angegeben und abgerechnet werden – entweder unter Personalkosten oder über die Verwaltungskostenpauschale.
Eine Geschäftsführung ist ordnungsgemäß, wenn
- Zuwendungen wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden,
- projektbezogene Ausgaben und Einnahmen transparent und für Dritte nachvollziehbar dokumentiert werden und
- alle Förderbedingungen eingehalten werden.
Antidiskriminierungsklausel
Die Zusammenarbeit mit oder Beschäftigung von Personen, die demokratiefeindliche, antisemitische, rassistische oder anderweitig menschenverachtende Inhalte verbreiten, ist ausgeschlossen. Daraus ergibt sich eine gemeinsame Verantwortung für alle Beteiligten:
- Präventive Planung
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Unterstützung holen
- Strukturen und Pläne für den Umgang mit Vorfällen schaffen
- Entwicklung konkreter Maßnahmen
Bewilligung / Zuwendungsbescheid
Nach der Juryentscheidung informieren wir alle Antragstellenden über die Förderentscheidungen. Projekte, bei denen sich die Jury für eine Förderung ausgesprochen hat, erhalten zeitnah einen Zuwendungsbescheid.
Bitte lest euch den Zuwendungsbescheid sowie die ANBest-P zu Beginn des Projekts gut durch. Der Zuwendungsbescheid ist die Grundlage eurer Förderung durch den Jugend-Demokratiefonds. Dort werden alle Formalien zu eurem Projekt und individuelle Auflagen aufgeführt. In der ANBest-P werden allgemeine Pflichten zum Umgang mit Zuwendungsmitteln erklärt.
Haushaltsjährlichkeit
Das Projekt muss in der Regel innerhalb eines Haushaltsjahres durchgeführt und abgeschlossen werden.
In Ausnahmefällen können Projekte jahresübergreifend umgesetzt werden. In diesen Fällen ist es notwendig, den Finanzplan auf zwei Haushaltsjahre aufzuteilen. Ebenso müssen im Falle einer Förderung zwei nach Haushaltsjahren getrennte Abrechnungen eingereicht werden. Gelder, die für ein Haushaltsjahr bewilligt wurden, können nicht in einem anderen Haushaltsjahr ausgegeben werden; die Aufteilung der Fördergelder auf die Haushaltsjahre ist verbindlich.
Projektzeitraum
Der Projektzeitraum meint jenen Zeitraum, in dem alle projektbezogenen Ausgaben getätigt werden. Ausgaben, die außerhalb des Projektzeitraums getätigt werden, können bei der Abrechnung eures Projekts nicht berücksichtigt werden. Euer Projekt muss innerhalb von maximal 12 Monaten durchgeführt und abgeschlossen werden.
Der Projektstart darf nicht vor der Bewilligung liegen. In jeder Ausschreibung ist der frühestmögliche Projektstart angegeben.
Bitte beachtet, dass der Begriff “Projektzeitraum” verwaltungstechnisch nicht einheitlich definiert ist und bei anderen Zuwendungsstellen andere Komponenten umfassen kann.
Finanzierungsart
Träger, die in den Förderbereichen “Berliner Jugendbudget” und “Bezirkliche Aktionsfonds” gefördert werden, erhalten eine Fehlbedarfsfinanzierung.
Während der Projektumsetzung ist darauf zu achten, dass angegebene Eigenmittel und Drittmittel zuerst ausgegeben werden. Erst im Anschluss dürfen die Fördermittel des Jugend-Demokratiefonds für die Finanzierung des Projekts genutzt werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben
- Festanstellungen: bei der Antragstellung muss eine Eingruppierung der Position angegeben werden; bei Förderung muss der Verteilerschlüssel der Stundenverteilung vorgelegt werden
- Externe Honorarkräfte: Hierfür gelten die Ausführungsvorschriften für Honorare im Geschäftsbereich der Kinder- und Jugendhilfe (Honorarvorschriften Kinder- und Jugendhilfe – AV Hon-KJH); bei der Antragstellung müssen Stundensätze nach der Bandbreitenregelung für Honorare angeben werden.
- Öffentlichkeitsarbeit
- Dokumentation
- Transport- und Fahrtkosten
- Leihgebühren (technisches Equipment), projektbezogene Anschaffungen, Materialkosten für Workshops
- Mieten, Gebühren und Beiträge (u.a. KSK, GEMA, …) etc.
- Werkleistungen, z. B. Veranstaltungen, Gagen, grafische Arbeiten etc.
- Transport- und Reisekosten
- Aufwandsentschädigungen
Verwaltungskosten können entweder über Einzelbelege oder als Pauschale abgerechnet werden. Die Verwaltungskostenpauschale errechnet sich zu 6% aus der Summer von Personal- und Sachkosten, die über den Jugend-Demokratiefonds finanziert werden sollen. Die Pauschale kann nicht auf Ausgaben gerechnet werden, die durch Eigen- oder Drittmittel gedeckt werden. Die Pauschale ist Teil der Projektfinanzierung, die maximale Antragssumme darf nicht überschritten werden.
Nichtzuwendungsfähige Ausgaben
- Rechnungen, deren Ausstellungsdatum außerhalb des Projektzeitraums liegt
- Rechnungen, die keinem Kostenpunkt im Finanzplan zugeordnet werden können
- Bezuschussungen von Eintrittsgeldern; ausgenommen sind Besuche von Veranstaltungen, die elementarer und notwendiger Bestandteil der Projektdurchführung sind. Die Notwendigkeit der Bezuschussung muss bei der Antragstellung begründet werden.
- Verpflegung für Einzelpersonen, Catering, Restaurantbesuche, Barbesuche, Arbeitsessen
- Vertragsstrafen, Kosten für Unfallschäden, Mahngebühren, Mitgliedsbeiträge, Verzugszinsen
- Blumen, Geschenke, Gutscheine
- Flaschenpfand / Pfandartikel wie von Recup, Sodastream, etc.
Bei Rechnungen von Einkäufen müssen Pfandgebühren raus gerechnet und auf dem Beleg vermerkt werden) - Alkohol, Tabak, Glücksspiel
- Tankquittungen und Benzinkosten;
nutzt bei anstehenden Transporten bitte pauschale und All-in-One-Angebote;
die Abrechnung von Reisekosten mit dem eigenen Auto erfolgt nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes - Positionen wie “Unvorhergesehenes”, “Reserve”, “Puffer”, etc.
Eigenleistungen
In das Projekt müssen nicht-monetäre Leistungen (z.B. Ehrenamt, Sachleistungen) als Eigenleistungen eingebracht werden. Da diese keine separat anfallenden Kosten verursachen, dürfen Eingenleistungen nicht im Finanzplan gelistet werden, sondern werden in einem separaten Feld am Ende des Antragsformulars angegeben.
Eigenmittel
Sofern Eigenmittel eingebracht werden, müssen diese vor Erhalt der ersten Zuwendungsrate ausgegeben werden.
Drittmittel
Soll das Projekt mithilfe verschiedener Fördermittelgeber:innen finanziert werden, so ist bei allem Fördermittelgeber:innen ein identischer Finanzplan vorzulesen. Alle Ausgaben müssen transparent gemacht werden. Bitte informiert euch über die jeweiligen Finanzierungsarten und klärt bestenfalls im Vorhinein, welche:r Fördermittelgeber:in die Abrechnung und den Verwendungsnachweis prüfen soll.
Der Jugend-Demokratiefonds fördert Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Die Mittel der weiteren Geldgeber:innen sind vor Erhalt der ersten Zuwendungsrate auszugeben.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Personalkosten:
Ihr plant eine Workshopreihe, eine Jugend-Fachtagung oder ein Kiezfest? Dafür könnt ihr euch Unterstützung von externen Honorarkräften holen. Es gelten die Ausführungsvorschriften für Honorare im Geschäftsbereich der Kinder- und Jugendhilfe (Honorarvorschriften Kinder- und Jugendhilfe – AV Hon-KJH); bei der Antragstellung müssen Stundensätze nach der Bandbreitenregelung für Honorare angeben werden.
Sachkosten:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Dokumentation
- Transport- und Fahrtkosten
- Leihgebühren (technisches Equipment), projektbezogene Anschaffungen, Materialkosten für Workshops
- Mieten, Gebühren und Beiträge (u.a. KSK, GEMA, …) etc.
- Werkleistungen, z. B. Veranstaltungen, Gagen, grafische Arbeiten etc.
- Transport- und Reisekosten
- Aufwandsentschädigungen
Nichtzuwendungsfähige Ausgaben
- Rechnungen, deren Ausstellungsdatum außerhalb des Projektzeitraums liegt
- Rechnungen, die keinem Kostenpunkt im Finanzplan zugeordnet werden können
- Bezuschussungen von Eintrittsgeldern; ausgenommen sind Besuche von Veranstaltungen, die elementarer und notwendiger Bestandteil der Projektdurchführung sind
- Verpflegung für Einzelpersonen, Catering, Restaurantbesuche, Barbesuche, Arbeitsessen
- Vertragsstrafen, Kosten für Unfallschäden, Mahngebühren, Mitgliedsbeiträge, Verzugszinsen
- Blumen, Geschenke, Gutscheine
- Flaschenpfand / Pfandartikel wie von Recup, Sodastream, etc.
Bei Rechnungen von Einkäufen müssen Pfandgebühren herausgerechnet und auf dem Beleg vermerkt werden - Alkohol, Tabak, Glücksspiel
- Tankquittungen und Benzinkosten;
nutzt bei anstehenden Transporten bitte pauschale und All-in-One-Angebote;
die Abrechnung von Reisekosten mit dem eigenen Auto erfolgt nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes - Positionen wie “Unvorhergesehenes”, “Reserve”, “Puffer”, etc.
Eigenleistung
Die Berliner Jugendjury möchte vor allem das ehrenamtliche Engagement junger Berliner:innen unterstützen. Die Projekte leben von Engagement und der Nutzung bereits vorhandener Ressourcen. Kooperiert dafür mit für euch passenden Vereinen und Organisationen, die euch bei der Umsetzung eurer Projekte unterstützen können.
Eigenmittel und Drittmittel
Projektgruppen, die an der Berliner Jugendjury teilnehmen dürfen ihre Projekte nur aus den Mitteln der Berliner Jugendjury umsetzten. Weder Eigenmittel noch Drittmittel dürfen genutzt werden, um das Projekt zu finanzieren. Das Projekt muss vollständig aus den Mitteln der Berliner Jugendjury finanziert werden.
Mittelanforderungen
Ist eure Bewilligungssumme höher als 5.000 €, muss diese in Raten abgerufen werden. Wir können euch nicht die volle Bewilligungssumme auf einmal überweisen.
Ihr könnt Fördermittel immer drei Monate im Voraus abrufen, d.h. nachdem das Geld auf eurem Konto eingegangen ist, muss dieses innerhalb von drei Monaten ausgegeben werden.
Ihr müsst innerhalb der Projektlaufzeit alle Fördermittel abrufen. Bewilligte Fördermittel können nicht nachträglich (z.B. über den Prüfbescheid) abgerufen werden.
Projekte, die über die Berliner Jugendjury gefördert werden, rufen bitte zu Beginn des Projektzeitraums alle bewilligten Fördermittel auf einmal ab.
Anpassungen im Projekt / Umwidmungen
Inhaltliche Anpassungen und leichte Veränderungen im Finanzplan sind normal und kommen in der Projektarbeit häufig vor. Wenn ihr inhaltliche Schwerpunkte oder einzelne Kostenpositionen signifikant verändern wollt, benötigt ihr vorab die Zustimmung des Projektbüros.
Berliner Jugendbudget und Träger der Bezirklichen Aktionsfonds stellen einen Umwidmungsantrag, wenn …
- … sich die inhaltlichen und methodischen Schwerpunkte in eurem Projekt signifikant verändern.
- … sich der Stellenplan (die konkrete Beschäftigung von Personal) mit den einzelnen Stellen verändert.
- … sich Kostenpositionen in eurem Finanzplan mehr als 30% verschieben.
- … ein neuer Kostenpunkt hinzukommt.
- … sich der Projektzeitraum verändert.
Sofern sich Ausgaben zwischen den Kostenpositionen unter 30% verschieben, benötigt ihr unsere Zustimmung nicht und müsst entsprechend auch keinen Umwidmungsantrag stellen.
Projekte, die über die Berliner Jugendjury gefördert werden bitten formlos per Mail um Zustimmung, wenn …
- … sich ihr Projekt inhaltlich stark verändert, z.B. neue Ziele, neue Methoden, etc.
- … ein neuer Kostenpunkt hinzugefügt wird.
Unsere Zustimmung ist nicht notwendig, wenn ihr Geld innerhalb eurer geplanten Kostenpunkt umverteilt oder ein Kostenpunkt komplett wegfällt, sofern das Geld für einen anderen, bereits geplanten Kostenpunkt genutzt wird.
Sofern ihr im Rahmen eures Projekts Öffentlichkeitsarbeit macht, gibt es ein paar Regeln und Vorschriften, an die ihr euch halten müsst.
Vorab: Öffentlihckeitsarbeit ist gewünscht, aber nicht verpflichtend: Bei einigen Projekten bietet es sich einfach nicht an, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten (z. B. wenn es nicht um eine
konkrete Veranstaltung geht, oder die Zielgruppe sehr konkret ist).
- Förderhinweis: Jedesmal, wenn ihr (öffentlich) auf eur Projekt aufmerksam macht, müsst ihr auf eure Förderung durch den Jugend-Demokratiefonds Berlin hinweisen.
- Logo-Pflicht: Egal ob bei gedruckten Flyern oder Online-Beiträgen. Es muss klar werden, dass euer Projekt durch den Jugend-Demokratiefonds Berlin gefördert wird. Verschiedene Logo-Varianten findet ihr im Downloadbereich auf unserer Webseite.
- Belegexemplare: Schickt uns eure Materialien, Projekt-Accounts, Links sowie Belegexemplare eurer Druckwerke per Post oder per Mail.
Künstlersozialkasse (KSK)
Bitte beachtet: Bei Vertragsschluss mit freischaffenden Künstler:innen oder Publizist:innen fallen in der Regel auch Ausgaben für die KSK an. Dabei ist es unabhängig davon, ob die Person selbst Mitglied in der KSK ist. Bitte informiert euch auf der Webseite der Künstlersozialkasse.
Ausgaben für die KSK können im Finanzierungsplan angegeben und dadurch auch abgerechnet werden.
Umsatzsteuer
Im Finanzierungsplan muss angegeben werden, ob die Zuwendung in netto oder brutto abgerechnet wird.
- Netto = vorsteuerabzugsberechtigt | Umsatzsteuer wird selbst an das zuständige Finanzamt weitergeleitet
- Brutto = nicht vorsteuerabzugsberechtig | von der Umsatzsteuer befreit
Wenn ihr unsicher seid, ob ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid, lasst euch von eurem/eurer Steuerberater:in beraten oder fragt beim Finanzamt nach.
GEMA
Plant ihr im Rahmen eures Projekts eine (öffentliche) Veranstaltung, auf der Musik gespielt werden soll, so erkundigt euch bitte über die für euch geltenden Richtlinien der GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Anfallende GEMA-Gebühren sind zuwendungsfähig. Strafgelder, die bei Verstoß der GEMA-Richtlinien anfallen, können nicht über die Zuwendung abgerechnet werden.
Reisekosten sind zuwendungsfähig, sofern diese einen unmittelbaren und essenziellen Bezug zum Projekt haben. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt nach dem Bundesreisekostengesetz.
Bahnfahrten
Bei Bahnfahrten werden nur Kosten der 2. Klasse erstattet. Bitte achtet aus Gründen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ebenfalls darauf, wenn möglich (Gruppen-)Rabatte zu nutzen.
Benzinquittungen und Wegstreckenentschädigung
Solltet ihr z.B. für Transporte ein privates Fahrzeug nutzen, können anfallende Benzin-Kosten über das Bundesreisekosten-Gesetz (30 Cent pro km) abgerechnet werden. Dazu ist es notwendig, ein Fahrtenbuch zu führen. Bloße Tankstellen-Quittungen werden nicht anerkannt.
Nutzt ihr Car-Sharing-Angebote, sind auch mögliche Versicherungen zuwendungsfähig. Im Schadensfall können anfallende Kosten nicht über die Projektgelder abgerechnet werden.
Bei der Vergabe von Aufträgen müssen je nach Auftragswert Vergleichsangebote eingeholt werden, um die Möglichkeit des freien Wettbewerbs zu wahren.
- Bei einem geschätzten Auftragswert von bis zu 500 € (ohne Umsatzsteuer) kann ein Direktauftrag unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne formlosen Preisvergleich vergeben werden. Das Ergebnis ist aktenkundig zu machen.
- Bei einem geschätzten Auftragswert von über 500 € bis zu 5.000 € (ohne Umsatzsteuer) kann ein Direktauftrag unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit mit formlosen Preisvergleich vergeben werden. Das Ergebnis des formlosen Preisvergleichs ist aktenkundig zu machen.
- Bei einem geschätzten Auftragswert von über 5.000 € bis zu 100.000 € (ohne Umsatzsteuer) sind mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Es ist darauf zu achten, dass der Bieterkreis regelmäßig gewechselt und dadurch anderen Bewerbern dir Möglichkeit zur Angebotsabgabe eingeräumt wird. Die Gründe für eine wiederholte Angebotseinholung bei denselben Bietern sind aktenkundig zu machen.
Über den Jugend-Demokratiefonds können Kosten für Bewirtungen/Verpflegung unter Berücksichtigung folgender Kriterien beantragt werden.
- Jede Form der Verpflegung muss in einem unmittelbaren inhaltlichen oder methodischen Zusammenhang mit der Durchführung und erfolgreichen Umsetzung des Projektvorhabens stehen. Die Notwendigkeit der Verpflegung sowie deren pädagogischer Nutzen für die Zielerreichung des Projekts müssen bei der Antragstellung nachvollziehbar dargelegt werden.
- Die Verpflegung wird für junge ehrenamtlich Engagierte beantragt. Über die Zuwendung finanzierte Festangestellte und Honorarkräfte dürfen aufgrund des Besserstellungsverbotes bei der Kalkulation der Verpflegungskosten nicht berücksichtigt werden.
- Die Verpflegungskosten richten sich nach folgenden Referenzangaben:
- Treffen/Workshop bis 3 Stunden: max. 8 € pro Person
- Treffen/Workshop bis 8 Stunden: max. 14 € pro Person
- Die Abrechnung erfolgt über eine Dokumentation mittels Teilnehmendenliste (Ort, Datum und Zeitraum, Unterschriften der Teilnehmenden).
- Kosten für ein Catering (z.B. während einer Veranstaltung) sind nicht zuwendungsfähig.
Abrechnung
Nach Abschluss des Projektes muss eine Gesamtabrechnung aller Ausgaben und Einnahmen sowie ein Bericht zum Projektverlauf und den erreichten Zielen – der Verwendungsnachweis – erstellt werden.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:
- Formalisierter Sachbericht
- zahlenmäßiger Verwendungsnachweis
- Belegliste aller Ausgaben
- ggf. Anlagen (je nach Projektkonzeption und Finanzplan: Teilnehmendenliste, Inventarverzeichnis
Im Sachbericht werden Ihnen Fragen zum Projektverlauf, den angewendeten Methoden und den erreichten Zielen gestellt. Zudem Fragen wir statistische Angaben zur erreichten Zielgruppe ab.
Im zahlenmäßigen Verwendungsnachweis sind alle im Projekt angefallene Ausgaben und Einnahmen entsprechend Ihres bewilligten Kosten- und Finanzierungsplans anzugeben (auf den Cent genau). Es handelt sich um eine Soll-Ist-Übersicht der geplanten Ausgaben.
Die Belegliste (Anlage 1) wird entsprechend der Positionen im Finanzplan und innerhalb dessen chronologisch nach Datum sortiert. Aus der Belegliste müssen Belegnummer, Tag der Zahlung, Einzahler:in/Empfänger:in, Art bzw. Grund der Zahlung und der centgenaue Zahlbetrag ersichtlich sein.
Je nach Abrechnungsart müssen Sie Ihrem Sachbericht die Originalbelege beifügen.
Teilnehmendenlisten (Anlage 2) müssen nur geführt werden, wenn Veranstaltungen oder Workshops von bis zu 50 Personen besucht werden. Bei Veranstaltungen ab 51 Teilnehmenden müssen keine Listen geführt werden.
Anschaffungen ab 410€ Netto-Betrag müssen inventarisiert werden, d.h. in einer Inventarliste (Anlage 3) dokumentiert werden.
Originalbelege
Originalbelege sind z.B. Honorarverträge, Angebote (Vergabe), Nebenabreden, Kassenbelege, Rechnungen und Kontoauszüge.
Ob Sie die Originalbelege der Abrechnung beifügen müssen, können Sie dem Zuwendungsbescheid entnehmen. Auch wenn Sie Ihre Belege nicht mit einreichen müssen, sind Sie verpflichtet, Originalbelege mindestens fünf Jahre nach Prüfung des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern sich nicht aus anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist ergibt.
Alle Nachweise sind in deutscher Schriftsprache bzw. ggf. mit entsprechender Übersetzung vorzulegen. Kleinere Belege sind entsprechend der Positionen platzsparend aufzukleben.
Da Kassenbelege oft nach einer gewissen Zeit nicht mehr lesbar sind, empfehlen wir, diese zu kopieren, zu scannen oder abzufotografieren.
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