How to Antragstellung – Berliner Jugendbudget

Der Jugend-Demokratiefonds fördert in drei Förderbereichen Projekte, die die Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen zum Ziel haben.

Bei allen Förderungen handelt es sich um Zuwendungen, die auf Regelungen und Kriterien basieren. Grundlage für diese Kriterien sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den dazugehörigen aktuellen Ausführungsvorschriften, die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Förderrichtlinie des Jugend-Demokratiefonds und bei erfolgreicher Förderung entsprechende Förderauflagen im Zuwendungsbescheid. Alle Dokumente können Sie im Downloadbereich einsehen.

Auf dieser Seite sind wichtige Informationen für Antragstellende und geförderte Projekte zusammengetragen.

Unter “A) Antragsteller:in” werden allgemeine Informationen zur Rechtsträgerschaft des Projekts sowie Formalien des Projekts selbst abgefragt.

A1) Projektträger:in / Rechtsträger:in

Bitte nennen Sie hier den Verein / die gemeinnützige Organisation, der/die eine Rechtsträgerschaft übernimmt, und geben Sie nur vereinsbezogene Kontaktdaten an.

Besonders selbstorganisierten Initiativen legen wir nahe, sich einen Verein oder eine gemeinnützige Organisation zur Übernahme der Rechtsträgerschaft zu suchen. Der/die Rechtsträger:in muss während der gesamten Projektumsetzung und bis zum Ende der Abrechnung eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen (s. LHO und ANBest-P). Sollte dem nicht so sein, kann es bei der Prüfung des Verwendungsnachweises zu (Teil-)Widerrufen der Förderung kommen.

A2) Ansprechpartner:in für das beantragte Projekt

Hier nennen Sie uns bitte eine Person, die dem Projektbüro während der Projektlaufzeit für inhaltliche Fragen zur Verfügung steht.

A3) Projektdaten

An dieser Stelle nennen Sie uns bitte die formalen Kenndaten Ihres Projekts.

  • Projekttitel: Der Projekttitel beschreibt kurz und griffig Ihr Vorhaben. Der Titel an sich hat keinerlei Auswirkungen auf die Förderchancen ihres Projekts.
  • Projektzeitraum: Der Projektbeginn darf nicht vor dem 01. März (1. Förderrunde eines Jahres), bzw. 01. Juli (2. Förderrunde) liegen und muss im Regelfall innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden.
    In begründeten Fällen ist eine überjährige Förderung bis zu max. 12 Monaten möglich. In diesem Fall benötigen wir einen Finanzplan aus dem ersichtlich wird, welche Ausgaben in welchem Haushaltsjahr geplant sind. Diese Angaben sind im Fall einer Förderung verbindlich.
  • Thema und Methode: Hierbei handelt es sich vor allem um relevante statistische Angaben für den Jugend-Demokratiefonds. Bitte verorten Sie sich selbst innerhalb der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten. Es erfolgt keine Kontrolle durch das Projektbüro bei der Antragsbearbeitung.

Die Kurzdarstellung ist der einzige Teil des Antrags, der im Wortlaut an die Fachjury weitergegeben wird. Aus der Kurzdarstellung muss das Profil des Projekts und im Besonderen der methodische und thematische Bezug zu den Kriterien und Handlungsfeldern des Jugend-Demokratiefonds Berlin hervorgehen.

Beispiel Aufbau:*

  • “Elevator Pitch”: Kurz und knackig – was soll im Projekt passieren?
  • Beteiligung junger Menschen und Handlungsorientierung: Bitte verorten Sie das Projekt inhaltlich und methodisch im Themenfeld der Kinder- und Jugendbeteiligung.
    Wer setzt die Themen für das Projekt? Sind junge Menschen in die Ideenentwicklung des Projekts, die Projektkonzeption und die Antragstellung eingebunden oder sogar als selbstorganisierte Gruppe aktiv?
    Wie sehen werden demokratische Entscheidungsprozesse während der Umsetzung koordiniert?
    Wie ist das Verhältnis zwischen der jungen Zielgruppe und den pädagogischen Fachkräften sowie zwischen den Peers untereinander? Wie sind die Rollen innhalb der Projektorganisation aufegeteilt?
  • Demokratiebildung und – Kompetenzen: Bitte beschreiben Sie, auf welche Weise Reflexionsprozesse stattfinden und wie dadurch Demokratiebildung und Demokratiekompetenzen im Projekt nachhaltig gefördert werden?
  • Projektablauf: Bitte beschreiben Sie kurz und prägnant den geplanten Projektverlauf in Hinblick auf die gesetzten Ziele und Meilensteine.
    Welche Ziele werden im Projekt verfolgt?
    In welchem Zeitraum soll das Vorhaben umgesetzt werden?
    Welche Methoden werden zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts eingesetzt?
    Welche Zwischenziele und Meilensteine sind geplant?
  • Zielgruppe:
    Welche Zielgruppe wird angesprochen?
    Wie wird die Zielgruppe erreicht?
  • Einordnung des Projekts in die Arbeit des Trägers und das Arbeitsfeld:
    Ist das Projekt Teil Ihrer langjährigen Arbeit oder wollen Sie inhaltlich und/oder methodisch ein neues Arbeitsfeld erproben?
    Auf welchen Bedarf reagiert Ihr Projekt?

* Die Reihenfolge der genannten Aspekte kann variieren.

Unter “C) Ausführliche Projektbeschreibung” haben Sie die Möglichkeit, nochmal genauer auf die einzelnen Aspekte Ihrer Projektkonzeption einzugehen. Bitte beachten Sie, dass diese Textpassagen nicht im Wortlaut und nur auf Nachfrage an die Mitglieder der Fachjury weitergeleitet werden.

Anmerkung: Unter “C4) Anzahl der aktiv Mitwirkenden / der im Projekt direkt Beteiligten” geben Sie bitte aus statistischen Zwecken an, wie viele Kinder und Jugendliche an ihrem Projekt direkt beteiligt sind. Bei den Angaben kann es sich um Schätzzahlen handeln. Hier werden keine Angaben dazu gemacht, wie viele Personen mit dem Projekt erreicht werden, z. B. durch Öffentlichkeitsarbeit oder Teilnehmende an einer öffentlichen Veranstaltung – siehe dazu folgende Beispiele:

Beispiel 1: Kern des Projekts ist die Gründung eines Jugendrats. Dieser Jugendrat soll aus 15 Mitgliedern bestehen. Es werden 15 Personen in die Statistik eingetragen.

Beispiel 2: Ein 15-köpfiger Jugendrat möchte eine große Podiumsdiskussion veranstalten. Es werden ca. 200 Teilnehmende erwartet. Da die 200 Teilnehmenden keinen Einfluss auf die Konzeption und Umsetzung des Projekts haben, werden auch hier 15 Personen in die Statistik eingetragen.

Unter “D1) Ausgaben” listen Sie alle projektbezogenen Ausgaben auf, die im Verlaufe des Projekts anfallen. Hierbei handelt es sich um einen Gesamtfinanzplan. Sofern Eigen- oder Drittmittel in die Projektfinanzierung einfließen, werden auch jene Ausgaben aufgeführt, die nicht durch den Jugend-Demokratiefonds gedeckt werden sollen.

Unter “D2) Einnahmen” werden alle zusätzlichen Einnahmequellen aufgelistet.

  • Eigenmittel sind dem Verein/der Organisation sicher zur Verfügung stehende Mittel. Im Falle einer Förderung müssen Sie bestätigen, dass die Mittel vorhanden sind und vor der ersten Auszahlung der Fördermittel ausgegeben werden.
  • Bitte geben Sie unter “Einnahmen” Gelder an, die während des Projektverlaufs generiert werden, bspw. Eintrittsgelder, Teilnahmebeiträge, Verkaufserlöse, etc. Die Angabe darf auf einer Schätzung beruhen.
  • Unter “Förderung durch Dritte” müssen alle zusätzlichen Einnahmequellen sowie der aktuelle Bearbeitungsstand angegeben werden. Sofern sich ein Bearbeitungsstand ändert, müssen Sie uns diesen mitteilen. Bei allen Geldgeber:innen muss derselbe Finanzplan vorliegen.

Unter “D3) Verwaltungskosten” können Sie entscheiden, ob Sie die Verwaltungskosten durch Einzelbelege oder eine Verwaltungskostenpauschale beantragen wollen. Die Verwaltungskostenpauschale errechnet sich zu max. 6% der Summe aus Personal- und Sachkosten, die über den Jugend-Demokratiefonds finanziert werden sollen.

Verwaltungskostenpauschale = [(Personalausgaben + Sachausgaben) – (Eigenmittel + Projekteinnahmen + Drittmittel)] * 0,06

Die Verwaltungskostenpauschale ist Teil des Finanzplans, die Gesamtsumme von max. 20.000 € darf nicht überschritten werden. Die Abrechnung der Pauschale erfolgt ohne Einzelnachweise oder Belege.

Unter “Eigenleistung” werden nicht-monetäre Ressourcen eingetragen, die dem Träger z.B. durch Kooperationen für die Projektumsetzung zur Verfügung stehen, bspw.: entgeltfreie Raumnutzung, technische Infrastruktur, etc.

Mit dem Absenden des Online-Formulars erklären Sie sich mit folgenden Bedingungen und Auflagen einverständen:

Wirtschaftliche und Sparsame Haushaltsführung: 

Die Zuwendung, d. h. alle bewilligten Fördermittel des Jugend-Demokratiefonds, sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.

Sowohl bei der Vergabe von Aufträgen als auch bei (Neu-)Anschaffungen sind Sie verpflichtet, das wirtschaftlichste – nicht zwingend das billigste – Angebot zu wählen. Beachten Sie bei Anschaffungen den Zweck, den diese innerhalb des Projekts erfüllen sollen. Jede Entscheidung für teurere Angebote muss begründet werden und von Dritten nachvollziehbar sein. Gründe können z. B. Nachhaltigkeit, Barriereabbau, etc. sein.

Projektzeitraum:

Der Projektstart darf nicht vor der Bewilligung liegen. Der frühestmögliche Projektstart wird in jeder Ausschreibung  bekannt gegeben. “Projektstart” meint in diesem Fall, dass vor der Bewilligung keine projektbezogenen Ausgaben getätigt werden dürfen.
Die Zahlungsflüsse aller projektbezogenen Anschaffungen und Leistungen müssen immerhalb des Projektzeitraums liegen. Projektbezogene Ausgaben, die außerhalb des Projektzeitraums getätigt werden, können bei der Abrechnung des Projekts nicht anerkannt werden.

Öffentlichkeitsarbeit:

Im Rahmen der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit müssen folgende Regeln eingehalten werden:

  • Förderhinweis: Jedes Mal, wenn Sie (öffentlich) auf euer Projekt aufmerksam machen, müssen Sie auf die Förderung durch den Jugend-Demokratiefonds Berlin hinweisen.
  • Logo-Pflicht: Egal ob bei gedruckten Flyern oder Online-Beiträgen. Es muss klar werden, dass das Projekt durch den Jugend-Demokratiefonds Berlin gefördert wird. Verschiedene Logo-Varianten finden Sie im Downloadbereich der Webseite des Jugend-Demokratiefonds.
  • Disclaimer: Bei der Herausgabe von Drucksachen in Form zusammenhängender Texte ist darauf hinzuweisen, dass die Förderung im Rahmen des Jugend-Demokratiefonds Berlin nicht zwangsläufig bedeutet, dass das Landesprogramm den Ergebnissen und Aussagen des Textes zustimmt.
  • Belegexemplare: Schicken Sie uns Ihre Materialien, Projekt-Accounts, Links sowie Belegexemplare der Druckwerke per Post oder per Mail an das Projektbüro des Jugend-Demokratiefonds.

Antidiskriminierungsklausel:

Die Zusammenarbeit mit oder die Beschäftigung von Personen, die demokratiefeindliche, antisemitische, rassistische oder anderweitig menschenverachtende Inhalte verbreiten, ist ausgeschlossen. Daraus ergibt sich eine gemeinsame Verantwortung für alle Beteiligten:

  • Präventive Planung sowie Konzeption geeigneter Methoden und Formate
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung holen/einbinden (z. B. Expert:innen-Beratung, Awareness-Teams, etc.)
  • Strukturen und Pläne für den Umgang mit Vorfällen schaffen
  • Entwicklung konkreter Maßnahmen
  • Dokumentation

Mit der Einreichung des Förderantrags willigen Sie in die Speicherung und Verarbeitung aller darin enthaltenen personenbezogenen Daten ein. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

Spätestens nach der Bewilligung Ihres Antrags und vor der ersten Auszahlung der Fördermittel benötigen wir aktuelle Vereinsunterlagen, bestehend aus

  • der Vereinssatzung, bzw. dem Gesellschaftervertrag ö.a.,
  • einem aktuellen Vereinsregisterauszug, bzw. Handelsregisterauszug und
  • einen Freistellungsbescheid nicht älter als 3 Jahre, um die Gemeinnützigkeit des Vereins sicherzustellen.

Zudem können Sie die Möglichkeit nutzen, weitere Dokumente (z.B. nach Haushaltsjahren getrennte Finanzpläne) einzureichen.

Sie benötigen Unterstützungsbedarf von uns, um das Projekt erfolgreich umzusetzen? Vor der Fachjurysitzung kann es zu zentralen Änderungen im Projekt kommen? Sie wollen uns noch zusätzliche Informationen zu Ihrem Projekt und/oder der Rechtsträgerschaft mitteilen? Nutzen Sie dafür bitte die Option unter “I) Zusatzinformationen”.