Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) unterstützt Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Sie können die Förderung für den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und die Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen bekommen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung muss bei Maßnahmen, die der Bauerhaltung dienen, mindestens EUR 50.000 betragen. Die Förderung erfolgt dabei grundsätzlich nur anteilig und wechselseitig mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers. Das Bauvorhaben muss durch die Bundesländer oder den Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes schriftlich für die mittel- und langfristigen Planungen des BMFSFJ angemeldet werden. Nach der Aufnahme in die Planungen des BMFSFJ müssen Sie den Antrag bei der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von dieser bestimmten Stelle (ein einigen Bundesländern beim Landesjugendamt) einreichen.
Der vollständige Antrag soll dem BMFSFJ spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen. Die für den Antrag erforderlichen Formblätter sind auf der Homepage des BMFSFJ oder des Bundesverwaltungsamts (BVA) eingestellt. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung erhalten Sie über das BMFSFJ. Der Antrag kann fortlaufend eingereicht werden.