Welche Programmbereiche gibt es?
1A) Innovative, befristete Projekte mit lokaler und landesweiter Bedeutung
Thematische Schwerpunkte sind u.a.:
Hier findet Ihr die Details zum Programmbereich 1A.
1B) Strategieentwicklungen, Sonderschwerpunkte und besondere Vorhaben auf Landesebene
Die Vorhaben werden jährlich von der Steuerungsgruppe festgelegt und ausgewählte Institutionen aufgerufen, dazu ihre Konzepte und Projektvorschläge einzureichen.
Berliner Jugendjury
Die "Berliner Jugendjury" wurde 2017 als neue Fördersäule im Programmbereich 1 eingeführt, um eine Brücke zwischen den Bezirklichen Kinder- & Jugendjurys und dem 1A-Förderprogramm zu schlagen. Jugendlichen soll es so ermöglicht werden, auch größere Projekte umzusetzen, die zum einen über die Fördermöglichkeiten der Kinder- und Jugendjurys in den Bezirken hinausreichen und zum anderen für die die Antragstellung im Förderbereich 1A noch zu hochschwellig ist.
Das Förderverfahren orientiert sich an dem der bezirlichen Jurys und ab 2018 sind maximal zwei Förderrunden im 1. Halbjahr geplant.
Stärkung und Unterstützung bezirklicher Strukturen und vorhandener Initiativen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf verschiedenen Ebenen. Dabei sollen Kinder und Jugendliche besonders unterstützt werden, wenn sie eigenständig aktiv werden.