Der Aktionsfonds zur Kinder- und Jugendbeteiligung in
den Berliner Bezirken ist im Jahr 2016 erfolgreich in sein viertes Jahr gegangen. Durch diesen erhalten die bezirklichen Koordinierungsstellen Mittel
für einen bezirklichen Aktionsfonds, aus dem konkrete Vorhaben der Kinder- und
Jugendbeteiligung gefördert werden. Gefördert werden konkrete Vorhaben,
Ideen, Projekte und Initiativen von Kindern und Jugendlichen, um dadurch ihr Engagement
zu unterstützen und junge Menschen für Beteiligung zu motivieren. Es werden Projekte
für selbstverwaltete, selbstorganisierte Kinder- und Jugendinitiativen auch
mit Unterstützung von sozialpädagogischen Fachkräften und Vorhaben zum gesellschaftlichem
Engagement unterstützt. Bei allen geförderten Projekten stehen dabei die direkte
Beteiligung und die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt.
Und STARKgemacht geht noch einen entscheidenden
Schritt weiter: Nicht nur die Projekte sind Engagement- und
Beteiligungsprojekte junger Menschen, auch das Vergabeverfahren ist Teil des
partizipativen Prozesses und wird von jungen Menschen mit bestimmt. Der
Aktionsfonds wird dabei als Kinder- und Jugendjury organisiert. Diese Methode
garantiert die direkte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowohl an der
Entwicklung und Umsetzung der Projekte als auch am Auswahlprozess und der
Mittelvergabe. Damit sind die bezirklichen Kinder- und Jugendjurys eine
umfassende Methode der Beteiligung auf
allen Projektebenen und sie geben den engagierten jungen Menschen weitreichende
Mitspracherechte.
Die Kinder- und Jugendjury (in der Regel
Vertreter/innen aus den beantragenden Projekten oder ein Gremium von jungen
Menschen als Beteiligungsexpert/innen) entscheidet über die Auswahl der
Projekte und die Höhe der Mittel. Sie bezieht Kinder und Jugendliche mit möglichst
unterschiedlichem sozialem Hintergrund ein und arbeitet nach demokratischen
Prinzipien. Ihre Mitglieder - die zwischen 12 und maximal 21 Jahre alt sind -
geben sich eine Arbeitsstruktur und legen Kriterien für eine Bewertung der
Projekte fest.
Die
Entscheidung über die Mittelvergabe aus dem Aktionsfonds wird durch einen vom
Jugendamt benannten freien oder öffentlichen Träger, der über ausgeprägte
Erfahrungen in der Umsetzung von Beteiligungsverfahren verfügt, passend zu den
jeweiligen bezirklichen Voraussetzungen, organisiert und verwaltet. Das
Jugendamt unterstützt das Programm organisatorisch und bei der
Öffentlichkeitsarbeit mit eigenen Ressourcen.
Die inhaltliche Begleitung für diesen Bereich liegt bei der Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik bei der Stiftung SPI:
Stiftung SPI
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Ausnahme & Regel
Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin
Frankfurter Allee 35-37 | Aufgang C | 10247
Berlin
Telefon: 030-49300190
Die Bezirke beteiligen sich an Organisation und Durchführung des Programms mit jeweils mindestens 10% der Fördersumme.
Fördervoraussetzungen sind:
Zur Implementerung der Fördersäule 2 „Jugendjurys“ hat die Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik eine Präsentation erarbeitet.
Der Bericht zum Fachtag „Jugendjury“ (3552 KB) der Drehscheibe Kinder - und Jugendpolitik Berlin, Stiftung SPI am 04. Dez. 2012 ist hier einzusehen.