Der Jugend-Demokratiefonds Berlin fördert im Programmbereich 1 zeitlich befristete Projekte zu den Themen:
Antragsberechtigt sind:
Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.
Entschieden wird in einem zweistufigen Verfahren. Eine Förderjury begutachtet alle Anträge und empfiehlt Projekte zur Förderung zu denen dann die Steuerungsgruppe des Jugend-Demokratiefonds Berlin die Förderentscheidungen trifft.
1. Antragsrunde
Neue Projektvorschläge für 2020 können bis zum 13. Januar 2020 eingereicht werden. Die Projekte sollten so geplant werden, dass der Beginn nicht vor Anfang März 2020 liegt.
In der 7. Kalenderwoche wählt dann die Förderjury die Projekte aus, die sie zur Förderung empfiehlt und am 24.02.20 trifft die Steuerungsgruppe die Förderentscheidungen.
Die Antragstellung kann online erfolgen. Eine postalische Zusendung ist nicht erforderlich!
2. Antragsrunde
Die 2. Antragsrunde für 2020 startet Anfang März und die Antragsfrist endet am 24.04.20. Über die Förderungen wird am 15.06.20 entschieden. Die Projekte sollten demnach so geplant werden, dass der Beginn nicht vor Anfang Juli 2020 liegt.
Hier könnt ihr euch den JFSB Ausschreibungsflyer 2020 als PDF herunterladen.
Informationen zu den Grundlagen der Förderung durch den Jugend-Demokratiefonds findet ihr hier:
Weitere Dokumente wie die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" oder Ausführungsvorschriften für Honorare findet ihr im Download-Bereich unter "Rechtsgrundlagen"
Für Fragen zur Projektberatung und/oder Antragsstellung wende dich an das Projektbüro:
Kontakt:
Projektbüro Jugend-Demokratiefonds Berlin
c/o Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
Bernd Gabler | Tel.: 2847 019 -20
go@stark-gemacht.de